1. Home
  2. DER IMMOBILIENKAUF IN FLORIDA

DER IMMOBILIENKAUF IN FLORIDA

Sie tragen sich mit dem Gedanken bzw. haben sich bereits dafür entschieden, eine Immobile in Florida zu erwerben.

Sicherlich haben Sie sich auch bereits eingehend informiert, wie der Kauf einer Immobilie in den Vereinigten Staaten generell abläuft. Da die Unterschiede zum Ablauf einer Immobilientransaktion beispielsweise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz doch relativ groß sind und es darüber hinaus in jedem Bundesstaat, also auch hier in Florida, ganz spezielle Regeln und Bestimmungen gibt, die jeweils zu beachten sind, haben wir für Sie noch einmal die wesentlichen Schritte des Immobilienkaufs in Florida und alles, was dabei zu beachten ist, zusammengestellt.

Bitte sehen Sie uns nach, wenn die ein oder andere Formulierung etwas holprig klingt, aber es gibt in der amerikanischen Rechtssprache zahlreiche Begriffe, die im deutschen Sprachgebrauch nicht bekannt sind oder eine andere Bedeutung haben, was eine wörtliche Übersetzung oft seltsam erscheinen lässt und manchmal sogar gänzlich unmöglich macht.

Vorbereitung

  • Wunschliste

Bevor wir uns auf die Suche nach geeigneten Objekten begeben, sollten Sie zunächst Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse hinsichtlich der zu erwerbenden Immobilie möglichst genau definieren und in einer „Wunschliste“ zusammenstellen.

Wesentliche Kriterien sind unter anderem Objekttyp, Baustil, Wohnfläche, Anzahl der Schlafzimmer und Bäder, Anzahl der Parkplätze, Grundstücksgröße sowie Ausstattung und Annehmlichkeiten, wie etwa Pool, Spa, Fitness, Wasserzugang/Bootssteg, Strandzugang, Blick, etc. Wichtig sind ferner die Mikro- und Makrolage, also die unmittelbare Nachbarschaft sowie die Entfernung zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, etc., und nicht zuletzt natürlich Ihr Budget.

  • Finanzierung

Um später zum gegebenen Zeitpunkt keine wertvolle Zeit zu verlieren und dadurch womöglich eine günstige Kaufgelegenheit zu verpassen, sollten Sie nun auch bereits Gedanken darüber machen, wie Sie den Kauf der Immobilie finanzieren wollen.

Am einfachsten ist es sicherlich, wenn Sie den Kaufpreis für die Immobilie aus Eigenmitteln aufbringen können und von daher kein Darlehen aufnehmen müssen (Cash Deal).

In diesem Fall benötigen wir zunächst lediglich einen Vermögensnachweis (Proof of Funds), den wir dann zum gegebenen Zeitpunkt zusammen mit dem Kaufangebot dem Verkäufer vorlegen. In vielen Fällen, insbesondere bei sehr luxuriösen, hochpreisigen Objekten, wird von der Verkäuferseite bereits vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins die Vorlage eines entsprechenden Vermögensnachweises verlangt.

In Florida erfolgen derzeit etwas mehr als die Hälfte aller Immobilientransaktionen “cash”.

Sollten Sie vorhaben, den Kauf der Immobilie mittels eines Darlehens (Loan) zu finanzieren, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern wie etwa überregionalen Bankinstituten, regionalen Hypotheken­darlehensgebern (Mortgage Banker/Lender) oder privaten Darlehensgebern (Hard Money Lender).

Um zu gewährleisten, dass Sie die auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittene Finanzierung zu den gleichzeitig besten Konditionen erhalten, empfiehlt es sich, die Dienste eines regional spezialisierten Darlehensvermittlers (Mortgage Broker) in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen hierbei selbstverständlich mit entsprechenden Empfehlungen zur Seite.

Sobald wir einen passenden Darlehensgeber identifiziert und Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie kurzfristig eine vorläufige Finanzierungszusage (Pre-Qualification/Pre-Approval) unter Angabe der Kaufpreisobergrenze sowie des maximalen Darlehensbetrags. Diese Finanzierungszusage ist auf beiden Seiten unverbindlich, das heißt, Sie sind nicht verpflichtet, ein etwaiges Darlehen später auch bei diesem Anbieter abzuschließen, während andererseits auch der Anbieter später den konkreten Darlehensantrag nach eingehender Prüfung der Unterlagen jederzeit ablehnen kann.

Die vorläufige Finanzierungszusage legen wir zum gegebenen Zeitpunkt zusammen mit Ihrem Kaufangebot dem Verkäufer vor. In vielen Fällen, insbesondere bei sehr luxuriösen, hochpreisigen Objekten, wird von der Verkäuferseite bereits vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins die Vorlage einer entsprechenden vorläufigen Finanzierungszusage verlangt.

  • Objektsuche

Auf Basis der Kriterien Ihrer Wunschliste richten wir für Sie in unserem System eine individuelle Objektsuche ein, die uns sämtliche aktuell verfügbaren sowie fortan sämtliche neu eingestellten Angebote anzeigt, so dass wir Ihnen laufend passende Objekte vorstellen können. Als in Florida lizensierte Immobilienmakler (Realtor®) nutzen wir hierfür unter anderem die sogenannten Multi Listing Services (MLS) der regionalen Maklerverbände, die uns unbeschränkten Zugang zu sämtlichen Immobilienangeboten geben.

Selbstverständlich können Sie jederzeit auch selbst auf Objektsuche gehen. Nutzen Sie hierzu ganz einfach die komfortablen Online-Suchfunktionen unserer Homepage unter www.GebhardCabanGroup.com.

Sofern Ihnen eines der Objekte zusagt, vereinbaren wir für Sie einen passenden Besichtigungstermin und begleiten Sie anschließend persönlich bei der Besichtigung der Objekts. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen verhindert sein oder sich gerade nicht in Florida aufhalten, führen wir gerne eine virtuelle Besichtigung für Sie durch, indem wir mit Ihnen zusammen via FaceTime oder WhatsApp Video einen Rundgang durch das Objekt vornehmen oder ein Video von dem Objekt aufnehmen und es Ihnen anschließend zusenden.

  • Kaufangebot

Sobald Sie sich für ein bestimmtes Objekt entschieden haben, ist der nächste Schritt die Erstellung eines verbindlichen Kaufangebots (Purchase Offer).

Hierzu fertigen wir zunächst eine sogenannte Comparative Market Analysis (CMA) an. Darunter versteht man im Wesentlichen die Analyse der Angebots- und Verkaufspreise vergleichbarer Objekte in der näheren Umgebung, die in den letzten 6 bis 12 Monaten verkauft wurden. Als Resultat dieser Analyse erhalten wir eine verlässliche Werteinschätzung des gegenständlichen Objekts, die schlussendlich unter weiterer Berücksichtigung der speziellen lokalen Marktverhältnisse sowie der generellen Marktsituation in unsere Preisempfehlung für Ihr Kaufangebot einfließt.

Als nächstes erstellen wir für Sie das konkrete Kaufangebot, das neben allen wesentlichen Angaben zum Objekt sowie Ihrem Angebotspreis bereits sämtliche Bestimmungen und aufschiebenden Bedingungen des späteren Kaufvertrags enthält. Als Grundlage hierfür verwenden wir spezielle, von den jeweils zuständigen Maklerverbänden und Rechtsanwaltskammern erstellten Vertragsformulare, die wir entsprechend vervollständigen und Ihnen via Email zur Durchsicht und elektronischen Unterschrift zusenden.

Nachdem Sie das Kaufangebot unterzeichnet haben, übermitteln wir es dem Verkäufer bzw. dessen Agenten. Der Verkäufer hat nun die Wahl,(a) das Angebot anzunehmen oder (b) das Angebot abzulehnen oder (c) uns ein Gegenangebot zu übermitteln.

Im Fall (a) sendet uns der Verkäufer bzw. dessen Agent das gegengezeichnete Angebot zu, wodurch ein rechtsverbindlicher, aufschiebend bedingter Kaufvertrag (Executory Contract) zustande kommt.

Im Fall (b) übermittelt uns der Verkäufer bzw. dessen Agent den ablehnenden Bescheid oder er lässt die Frist zur Annahme des Angebots ganz einfach verstreichen. Sie haben nun die Wahl, dies zu akzeptieren, oder aber dem Verkäufer ein neues, entsprechend modifiziertes Angebot zu unterbreiten.

Und im Fall (c) haben Sie wiederum die Wahl, das Gegenangebot anzunehmen oder dem Verkäufer Ihrerseits ein weiteres Gegenangebot zu unterbreiten. Dies geht so lange, bis eine Partei das Gegenangebot der jeweils anderen Partei annimmt und dadurch ein rechtsverbindlicher, aufschiebend bedingter Kaufvertrag zustande kommt.

Transaktion

  • Kaufvertrag

Anders als beispielsweise in Deutschland, wird hier in den Vereinigten Staaten der Kaufvertrag zu Beginn einer Immobilientransaktion ohne Zutun eines Notars unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen, und zwar durch einfache Annahme des Angebots einer Partei durch die jeweils andere Partei.

Der Kaufvertrag dient als Grundlage für die eigentliche Transaktion und beinhaltet neben allen standardmäßigen Angaben und Vertragsbestimmungen stets auch eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen (Contingencies), die von den Parteien innerhalb vertraglich vereinbarter Fristen erfüllt werden müssen, bevor die Transaktion am vertraglich vereinbarten Erfüllungsdatum (Closing Date) zum Abschluss (Closing) gebracht werden kann.

Mit dem Tag des Kaufvertragsabschlusses (Effective Date) beginnt die Zeitrechnung für die meisten vertraglich vereinbarten Fristen zur Erfüllung der jeweiligen aufschiebenden Bedingungen. Hier gilt es, umgehend aktiv zu werden und dabei peinlichst genau auf die Einhaltung sämtlicher Fristen zu achten.

So ist unbedingt sicherzustellen, dass sämtliche Zahlungen fristgemäß an den jeweiligen Zahlungsempfänger geleistet sowie sämtliche für die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen notwendigen Anträge, wie beispielsweise der Darlehensantrag, fristgemäß eingereicht werden.

Sollte sich später beispielsweise herausstellen, dass der Darlehensantrag verspätet beim Darlehensgeber eingereicht wurde und deshalb das Darlehen nicht innerhalb der vereinbarten Frist gewährt werden kann, berechtig dies den Verkäufer, vom Vertrag zurückzutreten und dabei die von Ihnen geleistete Anzahlung (siehe weiter unten) einzubehalten.

Sobald sich im Verlauf der Transaktion irgendwie abzeichnet, dass eine aufschiebende Bedingung, beispielsweise die Gewährung des Darlehens, nicht oder nicht fristgemäß erfüllt werden kann, so ist dies unbedingt vor Fristablauf dem Verkäufer anzuzeigen und, je nach Sachverhalt, eine entsprechende Fristverlängerung zu vereinbaren oder vom Vertrag zurückzutreten. Nur so kann verhindert werden, dass der Verkäufer seinerseits von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und die von Ihnen geleistete Anzahlung einbehält.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben und obersten Prioritäten ist es von daher, Sie aktiv durch die gesamte Transaktion zu begleiten und dafür Sorge zu tragen, dass Sie keinerlei Fristen versäumen.

  • Anzahlung

Ihre erste Handlung unmittelbar nach Kaufvertragsabschluss ist die Überweisung der vereinbarten Anzahlung (Initial Deposit) auf das Konto unseres Treuhänders (Escrow Agent). Die hier übliche Anzahlung, auch Earnest Money genannt, hat im Grunde zwei Funktionen. Zum einen untermauert die Höhe der Anzahlung (üblicherweise 2-10% des Kaufpreises) die Ernsthaftigkeit Ihres Kaufangebots. Und zum anderen dient die Anzahlung dem Verkäufer als Sicherheit, dass es während der Transaktion zu keinen vom Käufer verursachten Verzögerungen kommt.

  • Inspektion

Inzwischen beauftragen wir für Sie einen lizensierten Ingenieur mit der technischen Überprüfung des Objekts (Home Inspection). Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Zustand des Dachs, der Fenster und Türen, der Wasser- und Abwasserinstallation, der Elektroinstallation, der Klimaanlage/Heizung gelegt, sowie auf Anzeichen von Schimmel oder Termiten. Sollte das Ergebnis der Inspektion nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, werden wir für Sie mit dem Verkäufer bzw. dessen Agenten entsprechende Nachbesserungen oder alternativ eine Gutschrift auf den Kaufpreis bzw. einen entsprechenden Preisnachlass verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der vereinbarten Frist von üblicherweise 5 bis 15 Tagen nach Kaufvertragsabschluss (Inspection Period) vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu verlangen.

  • Darlehen

Falls Sie den Kauf mittels eines Darlehens finanzieren, ist der Darlehensantrag (Loan Application) innerhalb der vereinbarten Frist von üblicherweise 5 Tagen nach Kaufvertragsabschluss beim Darlehensgeber einzureichen.

Sollte das Darlehen nicht innerhalb der vereinbarten Frist von üblicherweise 25 bis 45 Tagen nach Kaufvertragsabschluss (Loan Approval Period) gewährt werden, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurück­zutreten und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu verlangen.

  • Wertgutachten

Um den Beleihungswert des Objekts festzustellen, beauftragt der Darlehensgeber einen lizensierten Gutachter (Appraiser) mit der Erstellung eines Wertgutachtens (Appraisal). Sollte das Gutachten einen Wert feststellen, der unterhalb des vereinbarten Kaufpreises liegt, werden wir für Sie mit dem Verkäufer bzw. dessen Vertreter einen entsprechenden Preisnachlass verhandeln. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, haben Sie die Möglichkeit, den Differenzbetrag aus Eigenmitteln aufzubringen oder aber aufgrund der in der Folge nicht erteilten Darlehensgewährung vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu verlangen.

Sollten Sie den Kaufpreis vollständig aus Eigenmitteln aufbringen (Cash Deal), steht es Ihnen frei, eine bestimmte Mindestbewertung des Objekts als aufschiebende Bedingung (Appraisal Contingency) in den Kaufvertrag aufzunehmen. In diesem Fall beauftragen wir für Sie einen lizensierten Gutachter mit der Erstellung eines Wertgutachtens. Die Frist für die Erstellung eines solchen Gutachtens endet üblicherweise 10 bis 15 Tage vor dem Erfüllungsdatum.

  • Eigentumsrechte

Im amerikanischen Recht ist das Eigentum (Title) definiert als ein immaterielles Konstrukt, das ein Bündel von Rechten an einer Immobilie darstellt, an der eine Partei entweder ein legales Interesse oder ein sogenanntes Billigkeitsinteresse besitzen kann. Die in dem Bündel zusammengefassten Rechte können getrennt und von verschiedenen Personen gehalten werden (z.B. bei der Vermietung der Immobilie).

Beim Verkauf einer Immobilie überträgt der Verkäufer seine frei verfügbaren Eigentumsrechte mittels einer Eigentumsübertragungsurkunde (Deed) an den Käufer.

In den Vereinigten Staaten existieren zwar öffentliche Register, in welche die jeweiligen Eigentumsrechte an einer Immobilie regelmäßig eingetragen werden. Die Eintragung ist jedoch, anders als beispielsweise in Deutschland, nicht zwingend notwendig und erfolgt ausschließlich auf Antrag des jeweiligen Eigentümers. Ferner werden etwaige Belastungen oder Pfandrechte zugunsten Dritter grundsätzlich nicht in das Register eingetragen.

Um spätere Komplikationen und daraus resultierende Vermögensschäden zu vermeiden, beauftragen wir für Sie eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei (Title Company) mit der Untersuchung der Historie der Eigentumsrechte (Title Search) zur Aufdeckung eventuell vorhandener Lücken in der Übertragungskette (Title Defects) bzw. Belastungen oder Pfandrechte zugunsten Dritter (Liens).

Sofern erkennbare Lücken und/oder Belastungen bzw. Pfandrechte vorliegen, sind diese vom Verkäufer zu bereinigen. Sollte die Löschung der Rechte Dritter und damit die Wiederherstellung der freien Übertragbarkeit der Eigentumsrechte (Clear Title) nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist (Cure Period) erfolgen, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu verlangen.

Sofern keine erkennbaren Lücken und/oder Belastungen bzw. Pfandrechte vorliegen, erhalten Sie eine verbindliche Zusage (Title Commitment) von einer darauf spezialisierten Versicherungsgesellschaft (Title Insurance Company), mit Wirkung ab Übernahme des Objekts den Bestand Ihrer Eigentumsrechte zu versichern (Title Insurance). Die Frist für die Erteilung einer solchen Zusage endet üblicherweise 5 bis 15 Tage vor dem Erfüllungsdatum.

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass ältere Eigentumsrechte Dritter an oder Belastungen bzw. Pfandrechte auf der Immobilie übersehen wurden oder Registereintragungen fehlerhaft waren oder Dokumente und Unter­schriften gefälscht wurden, deckt die Versicherung etwaige dadurch entstandenen Vermögensschäden.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist grundsätzlich nicht verpflichtend, für Sie als Käufer jedoch in jedem Falle sehr empfehlenswert. Sollten Sie den Kaufpreis mittels eines Darlehens finanzieren, verlangt der Darlehensgeber stets den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf seinen Namen.

  • Eigentümergemeinschaft

Beim Kauf einer Eigentumswohnung (Condominium) müssen Sie innerhalb der vereinbarten Frist von üblicher­weise 5 Tagen nach Kaufvertragsabschluss einen Antrag auf Zustimmung zum Kauf der Wohnung bei der Eigentümergemeinschaft (Condominium Association) einreichen.

Sollte die Eigentümergemeinschaft nicht innerhalb der vereinbarten Frist, die üblicherweise 5 Tage vor dem Erfüllungsdatum endet, die Zustimmung zum Kauf des Objekts erteilen, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung zu verlangen.

Ähnliches gilt für Einfamilien- und Doppelhäuser, die Teil einer Hauseigentümergemeinschaft (Homeowners Association) sind.

  • Versicherung

Die Hauseigentümerversicherung (Homeowners Insurance) in den Vereinigten Staaten ist mehr oder weniger eine Kombination aus Wohngebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung. Standardpolicen decken in der Regel Schäden am Gebäude sowie am Inventar, die durch Feuer, Rauch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sind, sowie Unwetterschäden infolge von Blitzschlag, Sturm oder Hagel.

Der Abschluss einer Hauseigentümerversicherung ist nicht verpflichtend, auf jeden Fall jedoch zu empfehlen. Sollten Sie den Kauf mittels eines Darlehens finanzieren, verlangt der Darlehensgeber stets den Abschluss einer Hauseigentümerversicherung vor Darlehensauszahlung.

Trotz der Tatsache, dass Überflutungen zu den in den Vereinigten Staaten am häufigsten vorkommenden und die größten Schäden anrichtenden Naturkatastrophen gehören und in Florida das Überschwemmungsrisiko aufgrund der Häufigkeit von Stürmen und der Nähe zum Wasser besonders hoch ist, sind Hochwasserschäden regelmäßig nicht von der Hauseigentümerversicherung gedeckt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden staatliche Hochwasserversicherungsprogramme aufgelegt und spezielle Landkarten (Flood Maps) erstellt, die Hochwassergebiete in spezielle Risikoklassen eingeteilt ausweisen.

Der Abschluss einer Hochwasserversicherung (Flood Insurance) ist nicht verpflichtend, je nach Risikogebiet jedoch gegebenenfalls zu empfehlen. Sollten Sie den Kauf mittels eines Darlehens finanzieren, verlangt der Darlehensgeber je nach Risikogebiet den Abschluss einer Hochwasserversicherung vor Darlehensauszahlung.

Abschluss

  • Schlussabrechnung

Ein bis drei Tage vor dem Erfüllungsdatum erhalten Sie von dem den Abschluss vornehmenden Anwalt (Closing Agent) die Schlussabrechnung (Settlement Statement), in der sämtliche Abschlusskosten, wie etwa Steuern, Provisionen, Gebühren, etc., sowie alle Gutschriften, wie etwa geleistete Anzahlungen, Darlehensbeträge, etc., detailliert aufgeführt sind.

Wir überprüfen die Abrechnung für Sie auf die Richtigkeit aller Angaben und lassen gegebenenfalls notwendige Korrekturen vornehmen. Ist die Abrechnung korrekt, müssen Sie den auf der Käuferseite ausgewiesenen Saldo (Cash to Close) auf das Treuhandkonto des den Abschluss vornehmenden Anwalts überweisen, damit dieser am Erfüllungsdatum alle notwendigen Zahlungen an die jeweiligen Zahlungsempfänger anweisen kann (Funding).

Wenn Sie den Kaufpreis über ein Darlehen finanzieren, ist der Darlehensgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen mindesten 3 Bankarbeitstage vor dem Erfüllungsdatum eine inhaltlich praktisch identische Schlussabrechnung (Closing Disclosure) zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen.

  • Abschlussinspektion

Am Erfüllungstag oder einen Tag zuvor führen wir zusammen mit dem Verkäufer bzw. seinem Vertreter eine abschließende Begehung des Objekts (Walk-Through Inspection) durch, um festzustellen, ob die vertraglich vereinbarte Ausstattung, wie etwa Küchenmöbel und -geräte, Badezimmerausstattung, Lampen, Möbel, etc., vorhanden ist, und ob der Verkäufer das Objekt in vertragsgemäßem Zustand gehalten und alle sonstigen vertraglichen Verpflichtungen, wie beispielsweise die Durchführung von Reparaturen, erfüllt hat.

  • Vertragserfüllung

Nachdem alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt und alle einer Übertragung der Eigentumsrechte im Weg stehenden Hindernisse beseitigt wurden, steht lediglich noch die eigentliche Vertragserfüllung (Closing) aus. Hierzu treffen sich üblicherweise alle Parteien am Erfüllungstag im Büro des den Abschluss vornehmenden Anwalts. Dort werden zunächst sämtliche Abschlussdokumente unterzeichnet und, soweit notwendig, bezeugt und beglaubigt. Im Anschluss wird dem Verkäufer der Kaufpreissaldo ausgezahlt, woraufhin Sie wiederum vom Verkäufer die Schlüssel zu Ihrem neuen Heim ausgehändigt bekommen.

  • Registereintragung

Im Anschluss an die Vertragserfüllung übermittelt deren Abschluss vornehmenden Anwalt die Eigentumsübertragungsurkunde zur Eintragung (Recording) an die zuständige Bezirksverwaltung.

  • Maklerprovision

Zum Schluss die gute Nachricht für Sie: Anders als beispielsweise in Deutschland, werden hier in Florida die Provisionen aller an einer Immobilientransaktion beteiligten Makler (Broker) stets vom Verkäufer bezahlt. Von daher sind unsere Dienstleistungen und unser Service für Sie als Käufer grundsätzlich mit keinerlei Zusatzkosten verbunden.

Wir hoffen, unsere Ausführungen waren hilfreich und verständlich. Sollten Sie dennoch die ein oder andere weiterführende Frage haben oder ein Beratungsgespräch in deutscher Sprache wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte direkt an

Edit Search

  • Email Updates
  • Only Update me On
Close
Email Sent! Your email was sent successfully
Close
Register
  • Thank You For Registering

    Just a few more details so we can help you

    (All fields are required)

    When are you looking to purchase?
  • Thank You For Registering

    Just a few more details so we can help you

    (All fields are required)

    Need assistance with financing?
  • Thank You For Registering

    Just a few more details so we can help you

    (All fields are required)

    Need to also sell your property?